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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2026 vom 05.02.2026

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

2026

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

23.768.610 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

24.983.860 €

E23

der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf

-1.215.250 €

2.

im Finanzhaushalt

F23

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.435.070 €

F27

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.814.490 €

F32

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.643.750 €

F33

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.829.260 €

F40

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.394.190 €

§ 2 Erfolgs- und Vermögensplan der Verbandsgemeindewerke

1. Im Wirtschaftsplan „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

8.445.500 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.080.020 €

Ergebnis

- 634.520 €,

im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

13.506.400 €

der Finanzierungsbedarf auf

13.506.400 €

Investitionen

11.805.000 €

festgesetzt.

2. Im Wirtschaftsplan „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

5.899.300 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.184.340 €

Ergebnis

- 285.040 €,

im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

6.523.700 €

der Finanzierungsbedarf auf

6.523.700 €

Investitionen

5.964.000 €

Für die Photovoltaikanlage auf den Feuerwehrhäusern

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

20.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.700 €

Ergebnis

+ 4.200 €

Im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

13.900 €

der Finanzierungsbedarf auf

13.900 €

Investitionen

0 €

festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (Verbandsgemeindehaushalt)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

für zinslose Kredite auf

0 €

für verzinste Kredite auf

5.142.060 €

zusammen auf

5.142.060 €

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.480.000 €.

Die Verpflichtungen werden eingegangen zu Lasten des Haushaltsjahres 2027.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.312.000 €.

§ 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 11.743.460 €.

§ 6 Gesamtbetrag der Kredite (Verbandsgemeindewerke)

Für die Eigenbetriebe und die Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder die nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung verwaltet werden, wird in den Wirtschaftsplänen festgesetzt

im Jahr 2026

der Gesamtbetrag der Kredite

(einschließlich Förderdarlehen)

auf

9.780.500 €

davon entfallen auf den Vermögensplan

a) Abwasserbeseitigung

5.700.500 €

b) Wasserversorgung

4.080.000 €

der Höchstbetrag der Kredite zur

Liquiditätssicherung auf

a) Abwasserbeseitigung

1.000.000 €

b) Wasserversorgung

1.500.000 €

§ 7 Allgemeine Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Umlagesätze für das Haushaltsjahr 2026 werden festgesetzt für:

1.

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer A auf

28,89%

2.

die Steuerkraftmesszahl der Grundsteuer B auf

28,89%

3.

die Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer auf

28,89%

4.

die Steuerkraftmesszahl der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer auf

28,89%

5.

die Ausgleichsleistung nach § 28 LFAG auf

28,89%

6.

die Schlüsselzuweisungen A nach § 13 LFAG auf

28,89%

7.

die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und für zentrale Orte nach § 19 LFAG

28,89%

Die Verbandsgemeindeumlage ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres zu entrichten.

§ 8 Sonderumlage für Schulen und Schulturnhallen

Die Verbandsgemeinde erhebt zum Ausgleich des Vorteils, der den Gemeinden durch die Wahrnehmung der Trägerschaft der Verbandsgemeinde bei den Grundschulen und Schulturnhallen entsteht, nach § 32 Abs. 2 LFAG eine Sonderumlage. Die Sonderumlage wird von allen Gemeinden im Gebiet der Verbandsgemeinde - mit Ausnahme der Ortsgemeinde Obrigheim, die selbst Träger einer Grundschule ist, - erhoben.

Die Sonderumlage ergibt sich, indem die ungedeckten Aufwendungen der Verbandsgemeinde für alle in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen und Schulturnhallen ermittelt und nach den Umlagegrundlagen der Gemeinden (ohne Obrigheim) verteilt werden.

Der vorläufige Umlagesatz beträgt 7,96 % der Umlagegrundlagen, die der Berechnung der Verbandsgemeindeumlage zugrunde gelegt werden.

Die Sonderumlage für Schulen und Schulturnhallen ist in vierteljährlichen Teilbeträgen jeweils am 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. des jeweiligen Haushaltsjahres zu entrichten.

§ 9 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 37.356.762,51 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 36.383.052,51 € und zum 31.12.2026 35.167.802,51 €.

§ 10 Altersteilzeit

Bei der Verbandsgemeinde Leiningerland befindet sich eine Beschäftigte in Altersteilzeit (bis 30.09.2026). Bei den letzten Tarifverhandlungen konnte zwischen den Tarifvertragsparteien über die Verlängerung des mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getretenen Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitreglungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) keine Einigung erzielt werden. Insofern werden keine neuen Altersteilzeitverträge abgeschlossen.

§ 11 Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke

Die Abgabensätze werden durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgesetzt und ortsüblich bekanntgegeben.

Grünstadt, 05.02.2026
Verbandsgemeinde Leiningerland
gez. Daniel Krauß
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 3 bis 6 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 28.01.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen zur Einsichtnahme vom 16.02.2026 bis 25.02.2026 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Grünstadt, 05.02.2026
Verbandsgemeinde Leiningerland
gez. Daniel Krauß
Bürgermeister