Geplant ist, dass die Ausschreibung als Verhandlungsverfahren mit EU-Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wird, d. h., dass ausgewählte Unternehmen zur Aushandlung der Auftragsbedingungen aufgefordert werden. Um auch kleineren Caterern die Möglichkeit zur Angebotsabgabe zu geben, auf Besonderheiten in der Infrastruktur der Schulen zu achten und in Rücksicht auf die verschiedenen Regionen der Schulen, werden in Absprache mit der zuständigen Fachabteilung fünf Lose gebildet:
| Los 1: | Grundschule Altleiningen |
| Los 2: | Grundschulen Carlsberg, Hettenleidelheim, Wattenheim |
| Los 3: | Grundschule Ebertsheim |
| Los 4: | Grundschule Gerolsheim-Laumersheim |
| Los 5: | Grundschulen Bockenheim, Dirmstein, Kirchheim-Kleinkarlbach |
In die Zuschlagskriterien fließt neben den Eignungskriterien nach Empfehlung des ausschreibenden Büros der Angebotspreis mit 50 % in die Beurteilungsmatrix mit ein.
Für das Verpflegungskonzept dient der DGE-Qualitätsstandard (= Deutsche Gesellschaft für Ernährung) als allgemein anerkannter, wissenschaftlich bundesweit fundierter Leitfaden, als Grundlage.
Es wird beschlossen, dass das Verpflegungsangebot zu 50 % aus saisonalem Gemüse- und Obstangebot sowie laut Empfehlung zu 15 % aus Biolebensmitteln bestehen soll, gemessen am monetären Wareneinsatz bezogen auf den Gesamtwarenweinsatz. Weiterhin soll am bestehenden System zum Getränkeangebot festgehalten werden (= Karaffen mit Leitungswasser und/oder Selbstversorgung seitens der Eltern). Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden lt. Empfehlung berücksichtigt. Im Rahmen der Qualitätssicherungen sind sogenannte Aktionstage flexibel, in Absprache mit dem Caterer zu handhaben.
Ermächtigung des Bürgermeisters über die Vergabe zur Ausschreibung eines Bestell- und Abrechnungssystems an den Grundschulen
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das auszuschreibende Bestell- und Abrechnungssystem für die Grundschulen zu vergeben. Das System ist als modulares System auszuschreiben mit dem Ziel, weitere bargeldlose Abrechnungen zu ermöglichen (bargeldlose Grundschule).
Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser TSF-W für die örtliche Feuerwehreinheit Battenberg (Pfalz)
Der Lieferauftrag wird an die Firma WISS GmbH & Co. KG aus Herbolzheim gemäß Angebot vom 11.12.2023 zu einem Gesamtbetrag von 293.900,73 € -vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2024/2025 durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim- erteilt.
Straßenoberflächenentwässerung:Senkung des Pauschalbetrages auf 0,70 EUR / m² (ab 2023) der Ortsgemeinden im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land
Es ergehen folgende Beschlüsse:
| a) | Gemäß Antrag der SPD-Fraktion: Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Senkung des Pauschalbetrages für die Straßenoberflächenentwässerung im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land ab dem Jahr 2023 von bisher 1,00 €/m² auf 0,70 €/m² festzusetzen. |
| b) | Gemäß Vorschlag der Verwaltung: Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Senkung des Pauschalbetrages für die Straßenoberflächenentwässerung im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land ab dem Jahr 2023 von bisher 1,00 €/m² auf 0,70 €/m² festzusetzen. Soweit infolgedessen im Jahresergebnis ein ausgabewirksamer Teil der Jahresverlustes entstehen wird, ist zu dessen Abwendung der vorgenannte Pauschalsatz auf den maximal möglichen und vertretbaren Betrag (zwischen {{gt}} 0,70 € / m² und {{lt}} 1,00 €/m²) zu beschränken. Die Verwaltung wird in diesem Fall ermächtigt, den im Jahresabschluss ermittelten, maximal vertretbaren Pauschalsatz für die Abrechnung der Straßenoberflächenentwässerung anzuwenden. |
6a) Festsetzung des Umlagesatzes der Verbandsgemeindeumlage 2024/20256
b) Erlass einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Die VG Umlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 27,20 % und für 2025 auf 28,35 % festgesetzt.
Dem VG Rat wird die Annahme des Haushaltsplans empfohlen.
Höhe der Verbandsgemeindeumlage 2023
Die Gremiumsmitglieder nehmen die Finanzbedarfe der Ortsgemeinden und die Ermittlung des Umlagebedarfes der Verbandsgemeinde zur Kenntnis. Es bleibt beim bisherigen Umlagesatz.
Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023 Heilung durch den Kreis
Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023 wird zurückgenommen.
KIPKI;Beschluss über die Auswahl der Einzelmaßnahmen
Das Gremium empfiehlt folgende Maßnahmen:
Das Gremium beschließt zusätzlich folgende Alternativmaßnahmen. Die Reihenfolge drückt die Priorisierung der Maßnahmen aus.
Schulneubau Kirchheim a.d.W. / Kleinkarlbach; Information zur baurechtlichen Situation und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Für den Neubau des Vereinsheims in Kirchheim, konzipiert als multifunktionales Gebäude, war ein Förderbescheid mit Mitteln des I-Stocks im Raum. Da die Ortsgemeinde zur vollständigen Finanzierung jedoch nicht bereit war, ihrerseits die Realsteuerhebesätze zu erhöhen, wurde der Förderantrag von der Gemeinde zurückgezogen. Das neu zu errichtende Vereinsheim ist nunmehr in abgespeckter Form weiter zu planen.
Den Neubau hätte die Ortsgemeinde gerne etwas von der Straße abgerückt. Dieser Standort liegt bauplanungsrechtlich aber wohl im Außenbereich. Es wäre daher ein Bebauungsplan zu erstellen und darüber hinaus eine Anpassung des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Da ein solches Verfahren Jahre dauern würde und insoweit nicht anzustreben ist, muss sich die Ortsgemeinde stattdessen nun erklären, das Vereinsheim vorne näher an die Straße zu rücken; die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans hierzu wäre trotzdem zielführend. Zur Klärung dieser Frage steht die Verwaltung im Gespräch mit der Ortsgemeinde und dem Verein.
Zur Schaffung des Bauplanungsrechts dauert es ein bis eineinhalb Jahre.
Grundschule Hettenleidelheim; Auftragserteilung Planungsleistungen für die durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
Frau Architektin Gabriele Obenauer aus Laumersheim wird als Bieterin mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot in Höhe von 50.823,00 € (brutto) mit den Planungsleistungen (Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI 2021) beauftragt.
Das Ing.- Büro BISS aus Kallstadt wird laut Honorarangebot in Höhe von 17.718,85 € (brutto) mit den fachplanerischen Leistungen Elektrotechnik (Leistungsphase 4 bis 9 HOAI 2021) beauftragt.
Das Ing.- Büro Kohl & Frech aus Schifferstadt wird laut Honorarangebot in Höhe von 14.451,90 € (brutto) mit den fachplanerischen Leistungen Abwasser-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgungsanlagen und 11.469,54 € (brutto) für die fachplanerischen Leistungen Lufttechnische Anlagen (Leistungsphase 4 bis 9 HOAI 2021) beauftragt.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Renaturierung des Schulwiesengrabens in der Ortsgemeinde Hettenleidelheim
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe:Reparatur von Zu- und Auslauf der Eckbachverrohrung in der Ortsgemeinde Carlsberg
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe für die Reparaturarbeiten der Eckbachverrohrung in der Ortsgemeinde Carlsberg an den wirtschaftlichsten Bieter.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe:Renaturierung des Eckbachs in der Ortsgemeinde Dirmstein
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe für die Renaturierungsarbeiten in der Ortsgemeinde Dirmstein an den wirtschaftlichsten Bieter.
Bericht über die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland 2023
Der VG-Rat nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.