Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 8/2025
Mitteilungen der Kreisverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Photovoltaik und Denkmalschutz: Handreichung sorgt für Klarheit

Eine neue Handreichung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) soll die Arbeit zwischen Denkmalschützern und Gebäudeeigentümern erleichtern, wenn es darum geht, auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, Photovoltaik-Anlagen anzubringen.

Die entsprechende Broschüre „Photovoltaik auf Kulturdenkmälern“ ist online bei der GDKE zum Herunterladen zu finden:

http://gdke.rlp.de/photovoltaik

Was ist nötig für einen Antrag zur Genehmigung einer PV-Anlage?

Bevor jemand einen Antrag für eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude stellt, ist es ratsam, sich zur Vorabstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung zu setzen. Das geht am schnellsten per E-Mail an denkmalschutz@kreis-bad-duerkheim.de. Hier können erste Fragen geklärt werden, beispielsweise was an Unterlagen notwendig ist.

Immer benötigt werden folgende Informationen:

• Angaben zum Objekt (Ort, Straße, Hausnummer)

• Lageplan mit Übersicht des Gesamtgrundstücks und der Umgebung

• Belegungsplan, der zeigt, wo die PV-Anlage hin soll

• Aussagekräftige Fotos des Objekts, möglichst von allen Seiten, und der Umgebung

Die Untere Denkmalbehörde steht auch bei anderen Fragen zum Thema per E-Mail an denkmalschutz@kreis-bad-duerkheim.de zur Verfügung.