Mit Schreiben vom 02.12.2024 hat die Verbandsgemeinde Leiningerland beantragt, auf Basis der eingereichten Unterlagen, ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen.
Die erneute Offenlage erfolgt, da die Verbandsgemeinde Leiningerland die Unterlage „Artenschutzrechtliche Betrachtung“ ergänzend zu den bereits vorliegenden Unterlagen nachgereicht hat. Es erfolgte bereits eine Offenlage, die im Amtsblatt vom 24.01.2025 veröffentlicht wurde.
Die Ortsgemeinde Kleinkarlbach plant südwestlich der Ortslage ein Regenrückhaltebecken mit einem Einstauvolumen von ca. 1.293 m³ zu errichten. Hierfür wurde am 13.05.2016 der „Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb eines Regenrückhaltebeckens an der L 517 in der Ortsgemeinde Kleinkarlbach übermittelt. Nachdem die Umsetzung der Planung nicht innerhalb der ursprünglichen Frist erfolgte, muss die Planung erneut das Planfeststellungsverfahren durchlaufen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
| Die bezeichneten Antragsunterlagen enthalten: | ||
| • | Erläuterung und allgemeine Anlagen | |
| o | Erläuterungsbericht |
| o | Hydraulische Berechnungen |
| o | Kostenberechnung |
| o | Baugrundgutachten |
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| - Lageplan, Bohrprofil |
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| - Laborversuche, Analysen |
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| - Schichtenverzeichnis |
| o | Artenschutzrechtliche Betrachtung (Vögel, Fledermäuse, Reptilien) |
| o | Pläne: |
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| – Übersichtslageplan (Anlage 3) |
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| – Schnitte RRB (Anlage 6.1) |
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| – Querschnitte Wirtschaftsweg (Anlage 6.2) |
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| – Lageplan RRB (Anlage 7.1) |
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| – Lageplan Entwässerungsgraben (Anlage 7.2) |
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| – Lageplan Wirtschaftsweg (Anlage 7.3) |
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| – Langeplan Einzugsflächen (Anlage 7.4) |
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| – Längsschnitt Entwässerungsgraben (Anlage 8.1) |
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| – Längsschnitt Wirtschaftsweg (Anlage 8.2) |
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| – Detailplan Mönchbauwerk (Anlage 15) |
| • | Ergänzung zum Landespflegerischen Begleitplan erstellt durch das Planungsbüro Valentin (Fassung vom 12.11.2024) | |
| o | Plan: Bestand Biotoptypen und Nutzungen |
| o | Plan: Planung |
| • | Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Planfeststellungsverfahren (Stand August 2014) | |
| o | Anlagen zum Erläuterungsbericht |
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| – Ökobilanzierung |
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| – Bestandsfoto Bewertungsmuster |
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| – Fotos umgebende Nutzungen |
| o | Anlagen zum Projekt |
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| – Artenschutzuntersuchung (Anlage 01) |
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| – Zielarten (Anlage 01a) |
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| – Bestands- und Konfliktplan (Anlage 02) |
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| – Maßnahmenplan (Anlage 03) |
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| - Externe Maßnahme (Anlage 04) |
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| - Untersuchung Alternativstandorte (Anlage 05) |
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| - Lage Alternativstandorte (Anlage 05a) |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1. Die o.g. maßgebenden Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für das geplante Regenrückhaltebecken in Kleinkarlbach liegen bei den
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Zimmer 106
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
innerhalb der allgemeinen Dienststunden
| Montag bis Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag und Dienstag | von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
während eines Monats
vom 24.02.2025 bis einschließlich 24.03.2025
zu jedermanns Einsicht aus.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter www.sgdsued.rlp.de / Rubrik „Service - Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen“,
sowie auf dem UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de / Schlagwort „Regenrückhaltebecken Kleinkarlbach“.
2. Einwendungen, welche das v. g. Vorhaben betreffen, können von Jedermann bei der
(unter Angabe des Aktenzeichens 6425-0002#2023/0002-0111 31 AB2) bis spätestens 24.04.2025 schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle.sgdsued@poststelle.rlp.de (SGD Süd) erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.
3. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
4. Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die sich geäußert haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem möglichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Die Zustellung der Entscheidung über die Äußerungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig bekanntgegeben, dass die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das genannte Vorhaben besteht. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 13.18.2 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), für das eine standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall vorgesehen ist. Diese Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG hat bereits im ursprünglichen Verfahren ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Aus diesem Grund wurde für das Vorhaben eine Landschaftspflegerische Begleitplanung mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt.
7. Die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Planänderung einschließlich des Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit zuständige Behörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Bei dieser sind weitere relevante Informationen erhältlich. Fragen oder Äußerungen können in der o.g. Frist bei der SGD Süd eingereicht werden.
8. Über die Zulässigkeit der Maßnahme wird mittels Planfeststellungsbeschluss entschieden.
Übersichtslageplan Regenrückhaltebecken Kleinkarlbach: