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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 8/2026
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerwald für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 09.02.2026

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerwald, Sitz: Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Verbandsumlage

Für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf werden gem. § 10 des Zweckverbandsgesetzes i. V. m. § 11 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes von den Mitgliedern eine Umlage in Höhe von vorläufig

245.100 €

im Haushaltsjahr 2026 und

250.700 €

im Haushaltsjahr 2027

erhoben.

Bemessungsgrundlage ist nach § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung die Holzbodenfläche. Die voraussichtlichen Umlagebeträge der Mitglieder sind der Übersicht über die Verteilung der Verbandsumlage zu entnehmen.

Die endgültige Umlage wird nach den beim Rechnungsabschluss ungedeckten Kosten ermittelt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht benötigt.

§ 4 Eigenkapital

Der Forstzweckverband verfügt über kein Eigenkapital.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Investitionsauszahlungen werden für beide Haushaltsjahre folgende Zuständigkeiten festgelegt:

bis zu

5.000 €

Verbandsvorsteher

mehr als

5.000 €

Verbandsversammlung

Grünstadt, den 09.02.2026
gez. Carsten Brauer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2026 bis 04.03.2026 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 09.02.2026
gez. Daniel Krauß
Bürgermeister