Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerland hat in ihrer Sitzung am 10.11.2025 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2023 beschlossen und dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Haushaltsjahre 2023 Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Beschlüsse der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerland über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstehers, des Stellvertreters sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss mit Anhang und allen Anlagen liegt zur Einsichtnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO vom 23.02.2026 bis 04.03.2026 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422.
Darüber hinaus kann in den Jahresabschluss auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.