Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der neu gewählten Ortsbürgermeisterin
Frau Kerstin Ort-Bausbacher wird von Bgo Pfaffmann in ihr Amt eingeführt.
Bewirtschaftungsplanentwurf für das Vogelschutzgebiet 6514-401 "Haardtrand", hier: Bissersheim
- Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
- Von der Politik in der Vergangenheit gemachte Zusagen, insbesondere dass den Landnutzern keinerlei Nachteile entstehen, sind einzuhalten.
- Die Ausweisung von Gebieten und damit verbundenen Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele außerhalb des an die EU gemeldeten Schutzgebiets wird vollumfänglich abgelehnt.
- Die Ausweisung solcher Ziele an und in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebsstätten, ob im Außenbereich oder im Innenbereich (z. B. Ortsrandlage) wird strikt abgelehnt.
- Sie wird auch in der Nähe von für Tourismus/Naherholung bedeutsamen (Kultur-)Stätten, von Weinwander- oder sonstigen Themenwegen strikt abgelehnt.
- Die klar erkennbare Fixierung auf einen statisch-konservierenden Naturschutz steht im Widerspruch zu der einer Kulturlandschaft innewohnenden Dynamik und dem anbaubedingt unvermeidbaren Kulturartenwechsel.
- Diese Wandelbarkeit einer Kulturlandschaft muss unter für die betroffenen Betriebe ökonomisch vertretbaren Bedingungen offen gehalten bleiben (vgl. § 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie!)
- Der Bewirtschaftungsplanentwurf definiert zahlreiche, der ordnungsgemäßen Landwirtschaft zuzuordnende Nutzungen als „Habitats schädlich“. Derartiges ist zwingend auszuschließen.
- Beregnung, Frostberegnung und Kulturschutz (Hagel- und Starkregenschlagschutz) müssen auch im Vogelschutzgebiet zur Ertragssicherung möglich/erweiterbar sein. Daran hängen im Rahmen des Klimawandels zahlreiche Existenzen!
- Heckenrückschnitt, Baumpflegemaßnahmen, Wegebau, Wege- und Gewässerunterhaltung sowie die Eindämmung invasiver Arten müssen min. außerhalb der gesetzlich fixierten Schonzeit möglich bleiben, genauso die Einleitung bodenordnerischer Maßnahmen.
- Es ist nicht akzeptabel, dass der Bewirtschaftungsplan ohne Beteiligung, insbesondere von Vertretern der Landwirtschaft, des Weinbaus, von Jagd, Forst und Fischerei erstellt wurde und lediglich die Möglichkeit besteht, den Entwurf zu kommentieren.
- Es ist mit den vorgenannten Institutionen ein ständiger Beirat zu bilden, mit dem der Bewirtschaftungsplan vor Erlangung der Rechtskraft, wie auch danach im direkten Austausch mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu erarbeiten ist, wenn sich Zielanpassungsbedarfe ergeben.
- Wenn Landwirtschaft und Weinbau, in gesondertem Maße dem Artenschutz förderlich sein soll, dann bedarf dies in den Schutzgebieten gesonderter Förderungen des Landes, die über den klassischen Vertragsnaturschutz hinausgehen (müssen).
- Die Obere Naturschutzbehörde wird aufgefordert, den Bewirtschaftungsplan öffentlich zu diskutieren und dafür entsprechende Informations- und Aufklärungsveranstaltungen durchzuführen.
- Der in obiger Angelegenheit ergangenen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer schließen wir uns an.
- Die Gemeinde Bissersheim kann, auch aus Gründen, wie die Gefahr, dass die Erschließung neuer Bauflächen in Bissersheim wegen des Vogelschutzgebietes stark eingeschränkt bzw. unmöglich macht, nicht zustimmen
Der Zielraum Z036 reicht im Süden in voller Länge und im Osten und Westen in Teilen direkt an die bestehende Ortsbebauung heran. Zusätzlich grenzen im Osten und Norden noch die Zielräume Z035 bzw. Z012 an die Bebauung. Als Konsequenz aus der Einrichtung des geplanten Vogelschutzgebietes ist davon auszugehen, dass Bissersheim jede weitere Erschließung, auch von bereits geplanten Baugebieten, untersagen wird. Dies gilt insbesondere für die bereits seit 2001 im FNP „Auf dem Hübel“ ausgewiesenen Erweiterungsflächen für die bereits Erschließungsmaßnahmen im Rahmen der Realisierung der ersten Teilebebauungen vorgenommen wurden. Aus diesen genannten Gründen kann die Gemeinde Bissersheim den definierten - sehr ortsnahen - Grenzen der geplanten Vogelschutzgebiete nicht zustimmen. Sollte die Obere Naturschutzbehörde (SGD-Süd) sich weigern, die vom Bissersheimer Gemeinderat vorgetragenen Forderungen und Ergänzungen zum vorgelegten Entwurf der Bewirtschaftungspläne aufzunehmen und umzusetzen, so wird sich die Gemeinde Bissersheim der Klage der VG Freinsheim anschließen oder auch selbst den Klageweg bestreiten.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungÄnderung von Toröffnung in Türöffnung
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungFassadenänderung und Einbau von Belichtungsöffnungen
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs 1 BauGB zu erteilen.
Vertragsänderung/Preisanpassung Grabaushub auf dem Friedhof in Bissersheim
Der beiliegende Änderungsvertrag wird mit der Firma Grabherstellung aus Weitersweiler, abgeschlossen.
Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bissersheim
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren wird, wie vorgelegt, beschlossen.