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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bekanntmachung gemäß § 108 LWG i.V.m. § 74 Abs 4 VwVfG

Erteilung einer (neuen) gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser aus der ertüchtigten Kläranlage „Eistal-West“ in Mertesheim

Die Verbandsgemeine Leiningerland (Verbandsgemeindewerke) hat im Zuge der Ertüchtigung der Kläranlage Eistal-West in Mertesheim die Erteilung einer neuen, gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser in den Eisbach (Flurstücks-Nr. 153/5 in der Gemarkung Mertesheim) beantragt. Mit dem Wasserrechtsbescheid vom 09.02.2024 wurde diesem Antrag entsprochen.

Gemäß § 108 LWG i.V.m. § 74 Abs. 4, 27b VwVfG ist es erforderlich den Wasserrechtsbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen für die Dauer von zwei Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland zur Einsicht auszulegen, wobei der Ort und die Zeit der Auslegung zuvor ortsüblich bekannt zu machen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

eine Ausfertigung des Bescheides mit den dazu gehörigen Planunterlagen bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland

Hauptstraße 45

67310 Hettenleidelheim

Dienstzimmer Nr.: 1.18 (Fachbereich Verbandsgemeindewerke)

In der Zeit vom 04. März 2024 bis einschließlich 18. März 2024 zur Einsicht ausliegen,

2.

die Verbandsgemeinde Leiningerland - für den Fall, dass eine Auslegung nach Ziffer 1 ausnahmsweise nicht möglich sein sollte - leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wird,

3.

mit dem Ende der Auslegungsfrist der Wasserrechtsbescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt und

4.

der Erlaubnisbescheid und die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Website der SGD Süd unter dem Link

https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/

und auf der Website der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link https://www.vg-l.de/wasser-abwasser/bekanntmachungen

abrufbar sind.