Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass unbeaufsichtigte, freilaufende Hunde, die sich aus dem Einwirkungsbereich ihrer Hundeführerin oder ihres Hundeführers entzogen haben, eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Es kann zu Verkehrsunfällen oder auch Beißattacken kommen. Der natürliche Beutetrieb eines Hundes führt dazu, dass auch sonst friedliche Hunde beißen können. Davonlaufende Jogger oder vorbeifahrende Radfahrer sowie Wild können zudem Angriffspunkt für einen Hund werden.
Schadensersatzpflichtig für entstandene Schäden ist die Hundeführerin oder der Hundeführer. Sie tragen auch die juristische Verantwortung, wenn gegen Gesetze verstoßen wird, die zu einem Bußgeld führen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Auffällige Hunde können als gefährlich eingestuft werden, was zu erheblichen Einschränkungen für den Hund führen kann (Leinenzwang, Maulkorbpflicht). Aber auch der Besitzer kann durch die Versicherungsplicht und die erhöhte Hundesteuer belastet werden.
Im Interesse aller Naturnutzer sollten daher die Hunde stets im Einflussbereich ihrer Frauchen und Herrchen sein. Die Aufmerksamkeit sollte stets dem Hund und seiner Umgebung gelten. Bei Annäherung von Personen und Sichtung von Wildtieren ist der Hund anzuleinen. Damit leisten verantwortungsbewusste Tierfreunde einen Beitrag zu mehr Sicherheit in unserer Natur und tragen aktiv zum Schutz wildlebender Tiere bei.