Liebe Wählerinnen und Wähler,
die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 05.12.2021 stattfindende Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Groß-Gerau haben. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahl alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- | Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten. |
- | Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann. |
- | Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume - insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - werden regelmäßig und gründlich gereinigt. |
- | Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden. |
- | Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht. |
Die Wählerinnen und Wähler werden um Kenntnisnahme und Beachtung der genannten Maßnahmen gebeten.