Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2023 (BGBl. I S. 221) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz zum Stichtag 01.01.2024 Bodenrichtwerte für Bauflächen, sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung-GAVO) vom 20. April 2005 (GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448) abgeleitet hat.
Der Zuständigkeitsbereich des o. g. Gutachterausschusses umfasst die Landkreise Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Speyer, Neustadt an der Weinstraße und Landau in der Pfalz.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte kann jedermann nach vorheriger Terminabsprache von den Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz erhalten.
Diese sind in:
76829 Landau in der Pfalz, Pestalozzistraße 4 und 67433 Neustadt an der Weinstraße, Exterstraße 4 sowie bei der externen Servicestelle in 67059 Ludwigshafen am Rhein im Gebäude des Rhein-Centers, Rathausplatz 10.
Die Auskünfte werden durch Abgabe eines Auszugs aus der Bodenrichtwertkarte oder aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 14. Juni 2014 in der jeweils gültigen Fassung.
Die aktuellen Bodenrichtwerte werden landesweit voraussichtlich im März 2024 im Internet unter www.gutachterausschuesse.rlp.de bereitgestellt.