Bei der Kreisstadt Bad Dürkheim (ca. 20.000 Einwohner) ist die Stelle der/des
zum 01. Januar 2024 wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich um die Wiederwahl bewerben.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 25. Juni 2023, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Dürkheim für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 09. Juli 2023, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
Nicht gewählt werden kann, wer am Tage der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 2 / B 3 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach dem Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von der Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei bzw. Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 08. Mai 2023 18.00 Uhr (48.Tag vor der Wahl), bei der Wahlleiterin oder der Stadtverwaltung Bad Dürkheim einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die die Wahlleiterin spätestens am 17. April 2023 (69. Tag vor der Wahl) öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politische Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen und Wahlvorschläge werden erbeten bis zum 03.04.2023 (keine Ausschlussfrist) an:
Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Kennwort: Bürgermeisterwahl
z. Hd. der Wahlleiterin
Erste Beigeordnete Judith Hagen
Mannheimer Straße 24
67098 Bad Dürkheim