Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Rehbach-Speyerbach für das Haushaltsjahr 2023

Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21) in Verbindung mit § 7Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017 (GVBl. S.21), in der Sitzung am 31.01.2023 in Ludwigshafen die Haushaltsatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht (Schreiben vom 22.02.2023, Az.: 1140-0001#2023/0008-0382 Ref_21a). Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt bekannt gemacht:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.253.262 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.253.262 €

das Jahresergebnis auf —  0 €

2. Im Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 €

Summe der Einzahlungen auf Investitionstätigkeit auf  —  685.000 €

Summe der Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf  —  688.000 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -3.000 €

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  3.000 €

§ 2

Gesamtbetrag der Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 5

Umlage

Die von den Verbandsmitgliedern zu erbringende Umlage wird auf 1.190.630 € festgesetzt. Sie wird zu je 1/3 am 15. Februar, 01. Juli und 1. September des Jahres fällig. Soweit die Haushaltssatzung für das kommende Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht werden kann, sind zu den Fälligkeiten Abschlagszahlungen in gleicher Höhe zu leisten.

§ 6

Sonderumlage

Die Sonderumlage für überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen, gem. § 3 Abs. 2 der Verbandsordnung wird auf 120.000 € festgesetzt. Die Umlage wird entsprechend dem Verteilungsschlüssel für jede einzelne Investitionsmaßnahme berechnet. Sie wird vor Beginn der Maßnahme fällig.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2019 445.880 €, zum 31.12.2020 514.934 €, zum 31.12.2021 611.697 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt unter Berücksichtigung der Planwerte 467.047 € und nach der Planung zum 31.12.2023 467.047 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs, 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 26.000 € überschritten sind.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
Ludwigshafen, den 16.03.2023
Gez. Clemens Körner, Verbandsvorsteher
Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber dem Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach unter Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt an sieben folgenden Werktagen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, Zimmer C 411, in Ludwigshafen/Rhein während der üblichen Dienstzeiten aus.