I.
Am Sonntag, dem 25.06.2023, von 8 bis 18 Uhr, findet
die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und
am Sonntag, dem 09.07.2023, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Bad Dürkheim nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2023, 12 Uhr,
bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim erhalten.