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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Weitere Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Abräumung der Reihengrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Bad Dürkheim des Bestattungsjahres 1998 nach Ablauf der Ruhezeit

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Reihengräber auf den städtischen Friedhöfen, welche im Jahre 1999 zugeteilt wurden, sowie die Reihengräber aller früheren Jahrgänge infolge Ablaufs der Ruhezeit im Jahr 2024 abgeräumt werden müssen. Das bedeutet, dass vom Grabstelleninhaber Grabeinfassung, Grabstein, Fundamente, Bepflanzung und sonstiger Grabschmuck vollständig abzuräumen sind.

Wahlgrabstätten (1m- und 2m-Wahlgrabstätten, Urnenwahlgräber und Urnenmauergräber sowie sonstige Familiengräber) sind von dieser Aufforderung nicht betroffen. Die Nutzungsberechtigten an diesen Grabstätten werden zum Ablauf der Nutzungszeit der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung bzgl. der Verlängerung/Abräumung angeschrieben.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06322/935-3502 (Ansprechpartnerin Frau Uhrig) gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch per Mail unter friedhofsverwaltung@bad-duerkheim.de erreichen.

Bad Dürkheim, den 05.04.2024
Die Friedhofsverwaltung