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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Weitere Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Abräumung der Reihengrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Bad Dürkheim des Bestattungsjahres 1999 nach Ablauf der Ruhezeit.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Reihengräber auf den städtischen Friedhöfen, welche im Jahre 1999 zugeteilt wurden, sowie die Reihengräber aller früheren Jahrgänge infolge des Ablaufs der Ruhezeit im Jahr 2025 abgeräumt werden müssen. Das bedeutet, dass vom Grabstelleninhaber Grabeinfassung, Grabstein, Fundamente, Bepflanzung und sonstiger Grabschmuck vollständig abzuräumen sind.

Wahlgrabstätten (1m- und 2m-Wahlgrabstätten, Urnenwahlgräber und Urnenmauergräber sowie sonstige Familiengräber) sind von dieser Aufforderung nicht betroffen. Die Nutzungsberechtigten an diesen Grabstätten werden zum Ablauf der Nutzungszeit der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung bzgl. der Verlängerung/Abräumung angeschrieben.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 06322/935-3505 (Ansprechpartnerin Frau Käfer) gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch per Mail unter friedhofsverwaltung@bad-duerkheim.de erreichen.

Bad Dürkheim, den 10.04.2025
Die Friedhofsverwaltung