Entwurf der Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023
I.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt entsprechend den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung
vom 13.01. bis zur Beschlussfassung, mithin bis zum 31.01.2023
beim Gewässerzweckverband, Sitz: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen am Rhein, Europaplatz 5, Zimmer 411, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus, bzw. kann über die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter Bekanntmachungen eingesehen werden.
II.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind durch die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung -spätestens bis 27.01.2023- beim Gewässerzweckverband Rehbach- Speyerbach in 67063 Ludwigshafen, Europaplatz 5, schriftlich einzureichen oder können auch persönlich während der Öffnungszeiten abgegeben werden (§ 7Abs.1 Ziff. 8 i.V. m. § 97 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.