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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anpassung der Entgelte für die Mittagsverpflegung in städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Essenskosten pro Verpflegungstag in den Kindertagesstätten und Grundschulen einheitlich auf den jeweils gültigen Satz (aktuell 3,80 €) nach § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.

Hieraus ergeben sich für das Kita-/ Schuljahr 2023/2024 folgende Beträge:

Kindertagesstätten

Betreuende Grundschule ganztags

Ganztagsschule

Ganztagsschule Randzeiten (nur Freitag)

Der monatliche Pauschalbetrag errechnet sich nach den jeweiligen Verpflegungstagen und wird auf den vollen Eurobetrag auf- bzw. abgerundet. Er ist in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten.