Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 die Essenskosten pro Verpflegungstag in den Kindertagesstätten und Grundschulen einheitlich auf den jeweils gültigen Satz (aktuell 3,80 €) nach § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt.
Hieraus ergeben sich für das Kita-/ Schuljahr 2023/2024 folgende Beträge:
| Kindertagesstätten | 67 € |
| Betreuende Grundschule ganztags | 56 € |
| Ganztagsschule | 45 € |
| Ganztagsschule Randzeiten (nur Freitag) | 11 € |
Der monatliche Pauschalbetrag errechnet sich nach den jeweiligen Verpflegungstagen und wird auf den vollen Eurobetrag auf- bzw. abgerundet. Er ist in zwölf monatlichen Teilbeträgen zu entrichten.