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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 9.12.2025

In der Sitzung des Stadtrates vom 9.12.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Neufassung der Vereinbarung zwischen Landesforsten Rheinland-Pfalz (Land) und der Stadt Bad Dürkheim (Stadt) über die Bewirtschaftung und Abrechnung des Limburg-Dürkheimer Waldes (LDW)

Die Neufassung der Vereinbarung zwischen Landesforsten Rheinland-Pfalz (Land) und der Stadt Bad Dürkheim (Stadt) über die Bewirtschaftung und Abrechnung des Limburg-Dürkheimer Waldes (LDW) wird beschlossen.

Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

2.

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Dürkheim vom 9.7.2024 in der Änderungsfassung vom 26.2.2025

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Dürkheim vom 09.07.2024 in der Änderungsfassung vom 26.02.2025 wird beschlossen.

3.

Bebauungsplanentwurf „Trift – Änderungsplan III“

hier: Abwägung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

1.

Die Stadt Bad Dürkheim beschließt, nach Beratung und Prüfung, jeweils einzeln die zu den eingegangenen Stellungnahmen im Sachverhalt erläuterten Abwägungsvorschläge (Beschlussvorschläge) siehe Anlage.

2.

Die Stadt Bad Dürkheim beschließt den vorliegenden Bebauungsplan „Trift – Änderungsplan III“ (Planzeichnung) mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen, einschließlich der gestalterischen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) gemäß § 88 LBauO gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 13 a BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

3.

Die Satzung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird ortsüblich bekannt gemacht und die Unterlagen ins Internet eingestellt.

4.

Bebauungsplanentwurf „Seilerbahn – Änderung I“

hier: erneuter Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Durchführung im Verfahren nach § 13 a BauGB

Es wird beschlossen:

1.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Seilerbahn – Änderung I aus dem Jahr 2021 wird aufgehoben.

2.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

3.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlStNr.160/30, 295/33 (teilweise), 156/5, 160/37, 226/1, 227, 228, 229, 230/6, 160/34, 160/24, 187/13, 160/39, 160/32, 160/35, 160/36, 160/31, 160/33, 160/38, 295/32 (teilweise), 187/16 (teilweise). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Bereich.

4.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Seilerbahn – Änderungsplan I“.

5.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufgestellt.

5.

Stadtbücherei: Änderung der Benutzungs- und Kostenordnung

Der Stadtrat beschließt die neue Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadtbücherei

6.

Stadtmuseum: Benutzungs- und Kostenordnung

Der Stadtrat beschließt die Benutzungs- und Kostenordnung für das Stadtmuseum.

7.

Entwurf eines Küchenkonzeptes zur Umsetzung des Verpflegungskonzeptes für die städtischen Kindertagesstätten und Grundschulen

Dem Entwurf des Küchenkonzeptes für die Verpflegung der städtischen Kindertagesstätten und Schulen wird zugestimmt, die Umsetzung des Küchenkonzeptes wird beschlossen.

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind in jedem Haushaltsjahr einzuplanen.

Im Stellenplan sind die jeweils benötigten Personalstellen entsprechend vorzusehen.

8.

Modifikation der Gebührenkalkulation

für das Betreuungsentgelt der Betreuenden Grundschule - für das Entgelt der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen und für die Betreuende Grundschule

Eine Modifikation der Gebührenkalkulation ab dem Schuljahr 2026/27

a)

für das Betreuungsentgelt der Betreuenden Grundschule und

b)

für das Entgelt der Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen wird wie folgt beschlossen:

Für die Berechnung der Entgelte für das jeweils kommende Schuljahr wird das zuletzt vollständig abgerechnete Schuljahr zugrunde gelegt.

Bei der Berechnung des Betreuungsentgeltes für die Betreuende Grundschule werden die Personalkosten für die Betreuungskräfte sowie die Sachkosten berücksichtigt. Die Elternbeiträge sollen 70% der Gesamtkosten abdecken, basierend auf einer durchschnittlichen Auslastung von 85%der Betreuungsgruppen.

Bei der Berechnung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen und Betreuenden Grundschulen werden neben dem Sachbezugswert für ein Mittagessen nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung auch 30% der Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte in die Kalkulation der Elternbeiträge einbezogen.

9.

Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2026

Der Stadtrat beschließt die Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2026.

10.

Rechtsverordnung zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an der (W)Einkaufsnacht

Die Rechtsverordnung zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten an der (W)Einkaufsnacht am Samstag, dem 28. Februar 2026, bis 24.00 Uhr wird beschlossen.

11.

Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016

1.

Die Gesamtergebnisrechnung zum 31.12.2016 wird mit einem Jahresüberschuss von 2.512.847,35 € festgestellt

2.

Die Finanzrechnung zum 31.12.2016 wird mit einem Finanzmittelbestand von 13.595.343,94 € festgestellt.

3.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2016 wird mit 232.246.907,99 € und das Eigenkapital mit 115.493.616,90 € festgestellt.

12.

Höherstufung der Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt mit Wirkung vom 1.1.2026

Der Höherstufung der Bürgermeisterin Natalie Bauernschmitt von Besoldungsgruppe B2 nach B3 Landesbesoldungsordnung mit Wirkung vom 01.01.2026 wird zugestimmt.

13.

Wirtschaftsplan 2026 der Stadtwerke Bad Dürkheim-Abwasserbeseitigung

Der Wirtschaftsplan 2026 der Stadtwerke Bad Dürkheim - Abwasserbeseitigung -, bestehend aus

a.)

dem Erfolgsplan, der mit einem Gewinn von 33.736 € abschließt,

b.)

dem Vermögensplan, der in voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben mit 7.825.467 € abschließt und

c.)

dem Finanzplan für die Wirtschaftsjahre 2025 – 2029

wird beschlossen.

14.

Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan, Stellenplan und den entsprechenden Anlagen

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2026, den Haushaltsplan sowie den Stellenplan und die Anlagen zum Haushalt der Stadt Bad Dürkheim 2026.

15.

Neubesetzung in städtischen Ausschüssen

Auf Vorschlag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wählt der Stadtrat mit Wirkung vom 1. Januar 2026:

Frau Almut Bühlmeier zum Mitglied im Bau- und Entwicklungsausschuss

Frau Korinna Dormann zur 1. Stellvertreterin im Bau- und Entwicklungsausschuss

Frau Judith Hagen zur 2. Stellvertreterin im Bau- und Entwicklungsausschuss

16.

Wahl der Vertreter der gewählten Elternvertretungen der Kindertagesstätten im Sozialausschuss

Der Stadtrat wählt als Vertreter:in der gewählten Elternvertretungen der Kindertagesstätten folgende Personen in den Sozialausschuss:

Mitglied: Christian Merk

Stellvertretung: Jeanette Steins

17.

Antrag Sportmilliarde

Der Stadtrat befürwortet die Einreichung des Projekts „Salinarium“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (Sportmilliarde)“ und beauftragt die Verwaltung, die Förderbedingungen abschließend zu prüfen und gegebenenfalls die erforderliche Projektskizze fristgerecht einzureichen

18.

Personal-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten

Der vorgelegten Personal-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten wird zugestimmt.

Bad Dürkheim, den 23.12.2025
gez.: Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin