In der Sitzung des Stadtrates am 09.12.2025 wurde erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen wird; § 4c ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt, Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim, 06322/935-2110 oder unter stadtplanung@bad-duerkheim.de unterrichten.
Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen Kaiserslauterer Straße, Isenach und der Straße Seilbahn sowie die südlich daran angrenzende Waldflächen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Zeichnung zu entnehmen. Er erhält die Bezeichnung „Seilerbahn – Änderungsplan I“.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht zur Errichtung einer Privatschule weiterhin sind auf den verbleibenden Flächen, welche durch eine Ringstraße von der Kaiserslauterer Straße aus zu erschließen sind, ergänzend Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser auszuweisen. Die Planung soll weiterhin Renaturierungsflächen für die Isenach berücksichtigen. Im Rahmen der Planung ist zudem zu prüfen, ob ggf. Parkplatzflächen für den bestehenden Bereich Seilerbahn eingeplant und das Energiekonzept aus dem Klimaschutzkonzept umgesetzt werden kann.