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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2026

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.04.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Bad Dürkheim

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Feuerwehrbedarfsplan inklusive der angepassten Risikoklassen für die Stadt Bad Dürkheim zu beschließen.

2.  Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bad Dürkheim

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bad Dürkheim vom 1. Januar 2019 zu beschließen.

3. Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bad Dürkheim

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bad Dürkheim zu beschließen.

4.  Änderung der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach vom 11.12.2025

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 3. Änderung der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach zu beschließen.

5.  Vereinsförderung

hier:  Weitere Umsetzung der Vereinsförderrichtlinie nach Beendigung des Bestandsschutzes

 Die Erhebung von Nutzungsgebühren für städtische Liegenschaften in der vorgestellten Form führt zu einer offensichtlichen finanziellen und administrativen Mehrbelastung für Vereine, die nicht im Sinne der angestrebten Vereinsförderung ist.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, bestehende Nutzungsvereinbarungen beizubehalten und weiterhin individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen Vereinen zu treffen. Diese sollen unabhängig von einer einheitlichen Berechnungsgrundlage erfolgen und den besonderen Gegebenheiten sowie der gemeinwohlorientierten Tätigkeit der Vereine angemessen Rechnung tragen.

Die Verwaltung soll sicherstellen, dass zumindest die anfallenden Nebenkosten durch die Vereine getragen werden.

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Kosten für notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Ordnungsbehörde werden gemeinnützigen Vereinen auch künftig nicht in Rechnung gestellt.

Leistungen des Baubetriebshofes

Die jeweiligen Vereine werden über die Höhe der Kosten für Leistungen des Baubetriebshofes informiert. Möglichkeiten zur Kostenreduzierung oder zur (teilweisen) Kostenübernahme durch die Vereine werden in persönlichen Gesprächen erörtert.

Die Verwaltung wird gebeten, auch Kooperationsmodelle zu prüfen.

Über Anträge auf zusätzliche Förderung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

6.  Vereinsförderung

Zuschussanträge in besonderen Fällen nach Ziffer 7 der Richtlinie der Stadt Bad Dürkheim zur Förderung der Vereine

Die Anträge auf Zusatzförderung in besonderen Fällen werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Verwaltung entschieden.Im Einzelnen wird wie folgt beschlossen:

Der Antrag der Altenhilfe Bad Dürkheim e.V.wird abgelehnt. Für die geplante Maßnahme kann ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden.

Der Antrag des Drachenfelsclub Verschönerungsverein Bad Dürkheim und Umgebung e.V. wird abgelehnt. Es wird angeregt, eine Kooperation zur Pflege der Bad Dürkheimer Denkmäler einzugehen.

Der Antrag des Kammerorchesters Bad Dürkheim e.V. wird abgelehnt. Es wird empfohlen, Kooperationen mit dem Kulturbüro zu prüfen und einzugehen.

Der Antrag des Kunstvereins Bad Dürkheim e.V. wird abgelehnt. Es wird empfohlen, Kooperationen mit dem Kulturbüro zu prüfen und einzugehen.

Dem Antrag der Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V. wird teilweise entsprochen. Der bestehende Zuschuss in Höhe von 2.300 € wird weiterhin gewährt. Für die Anschaffung eines Busses kann ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden.

Der Antrag des Vereins zur Pflege der Städtepartnerschaften der Stadt Bad Dürkheim wird abgelehnt. Künftig sollen Schüleraustausche auf Antrag über den Sozialfonds Hundt gefördert werden.

Dem Gesangverein Liedertafel Ungstein 1859 wird ein Mietbestandsschutz in Höhe von 542 € gewährt.

Dem Männergesangverein Liedertafel 1836 Bad Dürkheim wird ein Mietbestandsschutz in Höhe von 1.490 € gewährt.

Positiv beschiedene Anträge gelten für die Dauer von fünf Jahren und sind anschließend bei Bedarf erneut zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Bereichen mögliche Kooperationsmodelle zu prüfen.

7. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität – Regionales Umsetzungskonzept

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die dargestellten strategischen Schwerpunkte der Stadt Bad Dürkheim im Rahmen des Sondervermögens zu beschließen.Die Verwaltung wird beauftragt, die benannten Projekte und Themenfelder in das regionale Umsetzungskonzept des Landkreises einzubringen und im Folgenden weiter zu konkretisieren.

8. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der vorgelegten Spenden zu. 

9.  Erlaubnis der Nutzung der Außengastronomie bis 23 Uhr von April - September;

hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 14. April 2026

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 14.04.2026, Erlaubnis der Nutzung der Außengastronomie bis 23 Uhr von April – Oktober, zu. 

10. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgelegten Finanz-, Vertrags- und Personalangelegenheiten zu.

Bad Dürkheim, den 13.05.2026
gez. Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin