Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 GemO

1)

Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragsplan und seinen Anlagen

2)

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet.

a)

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragssplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Dürkheim im Rathaus, Mannheimer Str. 24, Zimmer 1.17, bis zur Beschlussfassung öffentlich aus.

Wir bitten um vorherige Terminabsprache (Tel.-Nr.: 06322/935-1311). Alternativ kann der o. g. Entwurf auch auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim im Bürgerinformationssystem (Haupt- und Finanzausschuss vom 27.05.2025) eingesehen werden.

b)

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Dürkheim haben die Möglichkeit ab 28.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025 bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim, 28.05.2025
gez.: Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin