Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Dürkheim für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Dürkheim und den Strafkammern des Landgerichts Frankenthal
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Frankenthal und das Amtsgericht Bad Dürkheim gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. – 16.06.2023 zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zimmer 1.07, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zimmer 1.07, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.