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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

Am Sonntag, dem 25.06.2023, wird die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durchgeführt.

Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

Die Stadt Bad Dürkheim ist in 11 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:

Stimmbezirk 101: Mitte (Rathaus)

Wahlraum: Rathaus Bürgerbüro, Mannheimer Str. 24

Stimmbezirk 103: Nord (Kindergarten an der Isenach)

Wahlraum: Kindergarten an der Isenach, Turnhalle, Gerberstraße 12

Stimmbezirk 105: Ost I (Salierschule)

Wahlraum: Salierschule, Mehrzwecksaal, Wellsring 182

Stimmbezirk 107: Süd (Limburgschule)

Wahlraum: Limburgschule, Friedelsheimer Str. 18

Stimmbezirk 109: Nordwest (Dürkheimer Haus)

Wahlraum: Dürkheimer Haus, Kaiserslauterer Str. 1

Stimmbezirk 111: West (V-O-S)

Wahlraum: Valentin-Ostertag-Schule, Gymnastikhalle, Eduard-Jost-Str. 24

Stimmbezirk 202: Seebach

Wahlraum: Seebacher Haus, Dorfplatz 5

Stimmbezirk 301: Grethen

Wahlraum: Grundschule Grethen, Turnhalle, Bgm.-Gropp-Str. 69

Stimmbezirk 401: Hardenburg

Wahlraum: Forstamt, Besprechungsraum Nebengebäude, Kaiserslauterer Straße 343

Stimmbezirk 501: Leistadt

Wahlraum: Kindergarten Leistadt, Kurt-Dehn-Platz 1

Stimmbezirk 601: Ungstein

Wahlraum: Ungsteiner Haus, Kirchstr. 22

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den, 23.06.2023, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhalten bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 09.07.2023, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Bad Dürkheim, den 07.06.2023
gez.: Judith Hagen
Erste Beigeordnete und Wahlleiterin