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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung

gem. § 9 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)

Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes „Eisenzeitliches Hügelgräberfeld Ebersberg“ in der Gemarkung Bad Dürkheim gem. § 22 DSchG liegt in der Zeit vom 23.06.2025 bis 22.07.2025 bei der Stadtverwaltung, Mannheimer Str. 24, 67098 Bad Dürkheim, Zimmer 204, während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Das Grabungsschutzgebiet „Eisenzeitliches Hügelgräberfeld Ebersberg“ umfasst die Fundstelle Bad Dürkheim 2, Parzellen 919/51 TF, 6726/187 in der Gemarkung Bad Dürkheim.

Ein Lageplan, in dem dieses Gebiet besonders gekennzeichnet ist, liegt diesem Schreiben bei.

Jeder, dessen Belange durch die Rechtsverordnung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim oder bei der Stadtverwaltung, Mannheimer Str. 4, 67098 Bad Dürkheim, Zimmer 204, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Bad Dürkheim, den 20.06.2025
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
- Untere Denkmalschutzbehörde
Gez. Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat