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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 26/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Info Hundehaltung

Sehr geehrte Hundehalterin,

Sehr geehrter Hundehalter,

nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Dürkheim sind Hunde steuerlich anzumelden.

Sollten Sie einen Hund halten, der bisher nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, sind Sie verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.

Der kommunale Vollzugsdienst kontrolliert regemäßig die Hunde im Stadtgebiet auf deren Anmeldung.

Sind Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, kann ein Bußgeld in Höhe von jeweils 150,00 EUR festgesetzt und erhoben werden. Nur durch eine vollständige Erfassung aller in der Stadt Bad Dürkheim gehaltenen Hunde kann auch ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden.

Informationen zur Steuererhebung und Anmeldeformulare finden Sie im Internet unter www.bad-duerkheim.de bzw. erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Bad Dürkheim.