Aufgrund der ungewöhnlich hohen Regenmengen für diese Jahreszeit wachsen Pflanzen und Sträucher derzeit besonders stark. Die Stadtgärtnerei ist hier mit allen Kräften dabei nach entsprechenden Prioritäten die Pflegearbeiten in den öffentlichen Bereichen so schnell wie möglich durchzuführen. doch auch die Privathaushalte sind angehalten, ihre Bereiche zu pflegen.
Die Verpflichtung zur Pflege und Freihaltung von Überwuchs ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Bad Dürkheim. Auf www.bad-duerkheim.de/satzungen ist diese unter Punkt 1.1 gelistet.
Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen werden daher gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Straßen- bzw. Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Vorgaben:
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz darf der Rückschnitt in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erfolgen. Ausnahmen hiervon bilden schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte auf behördliche Anordnung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der guten Übersichtlichkeit in unseren Verkehrsräumen.