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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.06.2026

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.06.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Fusion Stadtwerke

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH fusioniert mit der Stadtwerke Deidesheim GmbH und dem Eigenbetrieb „Stadtwerke Wachenheim“ der Stadt Wachenheim gemäß der folgenden Transaktionsschritte und auf der Grundlage der in bezuggenommen Anlagen:

 

a)

Die Stadt Bad Dürkheim, die Stadt Deidesheim, die Gemeinde Niederkirchen sowie die Stadt Wachenheim legen gemeinsam mit der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH als künftiger Fusionsgesellschaft die Bedingungen der Fusion sowie die Grundlagen der künftigen Zusammenarbeit gemäß dem als Anlage 1 im Entwurf beigefügten Konsortialvertrag fest.

 

b)

Die Fusion erfolgt auf Basis der als Anlage 2 im Entwurf beigefügten Umwandlungsverträge und Beschlüsse, nach denen das Vermögen der Stadtwerke Deidesheim GmbH durch Verschmelzungsvertrag (Anlage 2 Teil A.II) und das Vermögen des Eigenbetriebs „Stadtwerke Wachenheim“ durch Ausgliederungsvertrag (Anlage 2 Teil A.III) auf die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH als aufnehmender Rechtsträger übertragen wird.

 

c)

Zur Durchführung der vorgenannten Umwandlungsvorgänge wird das Stammkapital der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH von € 10.000.000 um € 5.566.625 auf € 15.566.625 durch Bildung von insgesamt drei neuen Geschäftsanteilen gemäß dem in Anlage 2 (dort Teil B Ziff. 3.1.3) als Entwurf beigefügten Kapitalerhöhungsbeschluss erhöht. Davon wird jeweils als Gegenleistung für die Vermögensübertragung auf die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH

 

-

ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 2.850.249 der Stadt Deidesheim,

 

-

ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 712.951 der Gemeinde Niederkirchen sowie

 

-

ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 2.003.425 der Stadt Wachenheim gewährt.

2.

Vorbehaltlich des Abschlusses der vorgenannten Umwandlungsverträge (unter Ziff. 1 b) wird die Satzung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf neu gefasst und die Firma der Gesellschaft in „Stadtwerke an der Weinstraße GmbH“ geändert.

3.

Vorbehaltlich des Abschlusses der vorgenannten Umwandlungsverträge (unter Ziffer 1 b) werden neben dem gegenwärtigen Geschäftsführer Herrn Dr. Peter Kistenmacher zusätzlich zwei weitere Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH bzw. der künftigen Stadtwerke an der Weinstraße GmbH bestellt sowie Einzelvertretungsbefugnis erteilt, namentlich

 

-

Alexander Will, geboren am 20.11.1977, wohnhaft in Rödersheim-Gronau, bisheriger Geschäftsführer der Stadtwerke Deidesheim GmbH, sowie

 

-

Dieter Panzer, geboren am 19.11.1965, wohnhaft in Bad Dürkheim, bisheriger Werksleiter des Eigenbetriebs „Stadtwerke Wachenheim“ der Stadt Wachenheim.

 

Mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt wird dem bisherigen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH, Dr. Peter Kistenmacher, ebenfalls Einzelvertretungsberechtigung erteilt.

4.

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird beauftragt und ermächtigt, den unter Ziff. a) bezeichneten Konsortialvertrag sowie die unter Ziff. 1 b bezeichneten Umwandlungsverträge abzuschließen sowie alle dafür notwendigen, redaktionellen und sonstige Änderungen, die den Regelungsinhalt nicht wesentlich ändern, an den hier beigefügten Vertragsentwürfen vorzunehmen.

5.

Die Bürgermeisterin der Stadt Bad Dürkheim wird beauftragt und ermächtigt, den unter Ziff. a) bezeichneten Konsortialvertrag abzuschließen sowie als Vertreterin der Stadt Bad Dürkheim in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH die für die unter Ziff. 1 bis Ziff. 3 bezeichneten Vorgänge erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen, insbesondere

 

-

dem Abschluss der unter Ziff. 1 b bezeichneten Umwandlungsverträge zuzustimmen, sowie

 

-

die unter Ziff. c) vorgesehene Kapitalerhöhung,

 

-

die unter Ziff. 2 vorgesehene Satzungsänderung und

 

-

die unter Ziff. 3 vorgesehene Geschäftsführerbestellung vorzunehmen.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alles Weitere zur Umsetzung der unter Ziff. 1 bis 3 bezeichneten Vorgänge verwaltungsseitig zu veranlassen, einschließlich der Durchführung des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens sowie der Abgabe sonstiger Erklärungen und ggf. notwendige, redaktionelle und sonstige Änderungen, die den Regelungsinhalt der hier beigefügten Vertragsentwürfe nicht wesentlich ändern.

2.

Einlage in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH für Zuschüsse an die Rhein-Haardtbahn GmbH

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Kapitaleinlage in Höhe von 51.044,50 € in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH zuzustimmen.

3.

Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Bad Dürkheim

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Bad Dürkheim zuzustimmen.

4. 

Vorzeitige Ausschreibung von 1,5 zusätzlichen Stellen in der Entgeltgruppe 9a zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vor Anpassung des Stellenplans 2027

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die vorzeitige Ausschreibung von 1,5 zusätzlichen Stellen in der Entgeltgruppe 9a zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zu beschließen.

5.

Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Dürkheim zu beschließen.

6. 

Zweckvereinbarungen Feuerwehr

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bad Dürkheim und der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn sowie der Verbandsgemeinde Freinsheim zur Unterstützung im Feuerwehrwesen zuzustimmen.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen zu unterzeichnen.

7. 

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden zu.

8.

 Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den vorgelegten Finanz-, Grundstücks- und Personalangelegenheiten zu.

Bad Dürkheim, den 24.06.2026
Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin