Die Kreisstadt Bad Dürkheim besetzt zum Sommer 2023 folgende Ausbildungsstellen bzw. Stellen für Freiwilligendienste
Beamtenanwärter (m/w/d) im 3. Einstiegsamt
Voraussetzung: Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die theoretischen Studienphasen finden in Mayen statt.
Beamtenanwärter (m/w/d) im 2. Einstiegsamt
Voraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Die theoretischen Studienphasen finden in Mayen statt.
Voraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt.
Voraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die schulische Ausbildung findet in Neustadt statt.
Voraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die schulische Ausbildung findet in Calw statt.
Voraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt.
Voraussetzung: guter Abschluss der Berufsreife oder Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die schulische Ausbildung findet in Ludwigshafen statt.
Die Beschäftigung für das FSJ erfolgt in Kooperation mit dem Freiwilligendienst Kultur und Bildung, mit welchem dann auch die Beschäftigungsvereinbarung geschlossen wird.
Die Beschäftigung für das FSJ erfolgt in Kooperation mit dem Internationalen
Bund, mit welchem dann auch die Beschäftigungsvereinbarung geschlossen wird.
Bei entsprechender Eignung werden anerkannte Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulzeugnisse, Praktikumsnachweise, Referenzen etc.) erbitten wir bis zum 31. August 2022 ausschließlich per Mail ein:
bewerbungen@bad-duerkheim.de (in einer pdf-Datei).
Bei Fragen zu den Ausbildungsangeboten steht Ihnen Frau Elisabeth Stapf, Tel.: 06322/935-1125, Mail: elisabeth.stapf@bad-duerkheim.de, zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken bzw. zum Zwecke der Bewerberauswahl gemäß der EU-DS-GVO (Art. 88) und des Landesdatenschutzgesetzes (§ 13 LDSG) zu.