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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufbaugemeinschaft Friedelsheim

Die Aufbaugemeinschaft Friedelsheim läd hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Donnerstag den 30. Juli 2026 um 10.00 Uhr in die Schwabenbachhalle in Friedelsheim ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 09:00 Uhr.

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Neuwahl des Vorstandes

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Beitragssatzung für den Aufbauabschnitt 2 2026/2027

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für den Aufbauabschnitt 2 2026/2027

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltspläne der AG

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Abräumung der Rebanlagen im Aufbauabschnitt 2 2026/2027

7.

Verschiedenes

Aufbaugebiet

Das Aufbaugebiet (§ 11 Abs. 2 S. 2 WAG) umfasst die Grundstücke der beiden Aufbauabschnitte.

Darin die Plannummern 479 bis 491 und 686 bis 979/4 (ohne 725/6 und 726/4) der Gemarkung Friedelsheim sowie von der angrenzenden Gemarkung Deidesheim die Grundstücke mit den Plannummern 5639 und 5640, 5665 bis 5730/2, 5739 bis 5838 und 7907 bis 7914.

Hinweis: Die darin enthaltenen Flurstücke des ersten Aufbauabschnitts 2022/23 haben mittlerweile neue Flurstücksnummern erhalten. Diese lauten wie folgt: Germarkung Friedelsheim: 1933, 1894-1931; Gemarkung Deidesheim: 8607, 8608, 8702-8713, 8715, 8716, 8624-8644, 8646-8687.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1WAG).

Jedes Mitglied erhält die in der Satzung festgelegte Anzahl von Stimmen. Sie richtet sich nach der Rebfläche, die ein Mitglied im Aufbaugebiet der Aufbaugemeinschaft besitzt oder bewirtschaftet. Für ein Grundstück kann ein Stimmrecht nur einmal ausgeübt werden. Bei Pachtverhältnissen kann daher je nach Vereinbarung entweder der Pächter, oder der Verpächter das Stimmrecht ausüben.

Flächennachweis

Nur Personen, die ihre Fläche in geeigneter Form nachweisen können, sind berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen. Eigentümer, die ihre Fläche nicht selbst bewirtschaften, können dies z.B. durch einen Kataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legen die Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei vor.

Vollmacht

Jedes Mitglied kann sich durch seinen Ehepartner, einen Verwandten gerader Linie, oder eine Person, die im ständigen Dienst des Vertretenen steht, vertreten lassen, sofern diese Personen persönlich bekannt sind. Andernfalls ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihre Stimmen nicht auf andere Personen übertragen (§ 10 der Satzung).

Wichtige Hinweise

Die Mitglieder sollen vor Beginn der Versammlung (s. Beginn Stimmerfassung) ihren gesamten Weinbergsbesitz im Aufbaugebiet bei der Registrierung im Versammlungslokal angeben. Dadurch kann die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig durchgeführt werden.

Um eine zügige Registrierung zu gewährleisten, werden die Mitglieder daher dringend gebeten, eine Aufstellung nach Plan-Nr. und Größe sowie Addition ihrer im Baugebiet gelegenen Flächen im Vorfeld zur Versammlung anzufertigen und auch auf das korrekte Ausfüllen und Addieren der Flächen auf den Vertretungsvollmachten zu achten. Verschiedene Vollmachten dürfen nicht zusammengezählt werden.

Friedelsheim, 06.07.2026
Aufbaugemeinschaft Friedelsheim
Im Auftrag
Hans Müller, 1. Vorsitzender