Am Samstag, den 23. Juni 2022, ist die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die konsolidierte Fassung der seit dem 3. April in Rheinland-Pfalz geltenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis einschließlich 23. Juli 2022.
Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Appell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.
In folgenden Einrichtungen gilt dagegen weiterhin die Maskenpflicht:
Arztpraxen: In Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen.
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.
Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona