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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 16.06.2026

In der Sitzung des Stadtrates vom 16.06.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Fusion der Stadtwerke Bad Dürkheim-GmbH mit der Stadtwerke Deidesheim GmbH und dem Eigenbetrieb „Stadtwerke Wachenheim“ der Stadt Wachenheim wird beschlossen.

1.

Die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH fusioniert mit der Stadtwerke Deidesheim GmbH und dem Eigenbetrieb „Stadtwerke Wachenheim“ der Stadt Wachenheim gemäß der folgenden Transaktionsschritte und auf der Grundlage der in bezuggenommen Anlagen:

 

a) Die Stadt Bad Dürkheim, die Stadt Deidesheim, die Gemeinde Niederkirchen sowie die Stadt Wachenheim legen gemeinsam mit der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH als künftiger Fusionsgesellschaft die Bedingungen der Fusion sowie die Grundlagen der künftigen Zusammenarbeit gemäß dem als Anlage 1 im Entwurf beigefügten Konsortialvertrag fest.

 

b) Die Fusion erfolgt auf Basis der als Anlage 2 im Entwurf beigefügten Umwandlungsverträge und Beschlüsse, nach denen das Vermögen der Stadtwerke Deidesheim GmbH durch Verschmelzungsvertrag (Anlage 2 Teil A.II) und das Vermögen des Eigenbetriebs „Stadtwerke Wachenheim“ durch Ausgliederungsvertrag (Anlage 2 Teil A.III) auf die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH als aufnehmender Rechtsträger übertragen wird.

 

c) Zur Durchführung der vorgenannten Umwandlungsvorgänge wird das Stammkapital der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH von € 10.000.000 um € 5.566.625 auf € 15.566.625 durch Bildung von insgesamt drei neuen Geschäftsanteilen gemäß dem in Anlage 2 (dort Teil B Ziff. 3.1.3) als Entwurf beigefügten Kapitalerhöhungsbeschluss erhöht. Davon wird jeweils als Gegenleistung für die Vermögensübertragung auf die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH

 

- ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 2.850.249 der Stadt Deidesheim,

 

- ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 712.951 der Gemeinde Niederkirchen sowie

 

- ein Geschäftsanteil im Nennwert von € 2.003.425 der Stadt Wachenheim gewährt.

2.

Vorbehaltlich des Abschlusses der vorgenannten Umwandlungsverträge (unter Ziff. 1 b) wird die Satzung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf neu gefasst und die Firma der Gesellschaft in „Stadtwerke an der Weinstraße GmbH“ geändert.

3.

Vorbehaltlich des Abschlusses der vorgenannten Umwandlungsverträge (unter Ziffer 1 b) werden neben dem gegenwärtigen Geschäftsführer Herrn Dr. Peter Kistenmacher zusätzlich zwei weitere Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH bzw. der künftigen Stadtwerke an der Weinstraße GmbH bestellt sowie Einzelvertretungsbefugnis erteilt, namentlich

 

- Alexander Will, geboren am 20.11.1977, wohnhaft in Rödersheim-Gronau, bisheriger Geschäftsführer der Stadtwerke Deidesheim GmbH, sowie

 

- Dieter Panzer, geboren am 19.11.1965, wohnhaft in Bad Dürkheim, bisheriger Werksleiter des Eigenbetriebs „Stadtwerke Wachenheim“ der Stadt Wachenheim.

 

Mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt wird dem bisherigen Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH, Dr. Peter Kistenmacher, ebenfalls Einzelvertretungsberechtigung erteilt.

4.

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird beauftragt und ermächtigt, den unter Ziff. a) bezeichneten Konsortialvertrag sowie die unter Ziff. 1 b bezeichneten Umwandlungsverträge abzuschließen sowie alle dafür notwendigen, redaktionellen und sonstige Änderungen, die den Regelungsinhalt nicht wesentlich ändern, an den hier beigefügten Vertragsentwürfen vorzunehmen.

5.

Die Bürgermeisterin der Stadt Bad Dürkheim wird beauftragt und ermächtigt, den unter Ziff. a) bezeichneten Konsortialvertrag abzuschließen sowie als Vertreterin der Stadt Bad Dürkheim in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH die für die unter Ziff. 1 bis Ziff. 3 bezeichneten Vorgänge erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen, insbesondere

 

- dem Abschluss der unter Ziff. 1 b bezeichneten Umwandlungsverträge zuzustimmen, sowie

 

- die unter Ziff. c) vorgesehene Kapitalerhöhung,

 

- die unter Ziff. 2 vorgesehene Satzungsänderung und

 

- die unter Ziff. 3 vorgesehene Geschäftsführerbestellung vorzunehmen.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alles Weitere zur Umsetzung der unter Ziff. 1 bis 3 bezeichneten Vorgänge verwaltungsseitig zu veranlassen, einschließlich der Durchführung des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens sowie der Abgabe sonstiger Erklärungen und ggf. notwendige, redaktionelle und sonstige Änderungen, die den Regelungsinhalt der hier beigefügten Vertragsentwürfe nicht wesentlich ändern.

Die vorgenannten Beschlüsse sollen auch dann vollzogen werden, wenn sich Anpassungserfordernisse bezüglich des Firmennamens „Stadtwerke an der Weinstraße GmbH“ ergeben.

2. Einlage in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH für Zuschüsse an die Rhein-Haardtbahn GmbH

Der Kapitaleinlage in Höhe von 51.044,50 € in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH wird zugestimmt.

3. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

hier: Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

1.

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die während den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Anlage eingegangenen Stellungnahmen gemäß den aufgeführten Beschlussvorschlägen weiterbehandelt.

2.

Nach Kenntnisnahme und Beratung der nachträglich im Rahmen der Abwägung eingegangenen Stellungnahme wird diese gemäß der beigefügten Stellungnahme beschlossen.

3.

Nach vorangegangener abschließender Behandlung (Abwägung) aller Anregungen stellt die Stadt Bad Dürkheim den Flächennutzungsplan inklusive Landschaftsplan durch Beschluss fest.

4. Bebauungsplan Fronhof II - 1. Teiländerung Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“

hier: Anpassung Geltungsbereich, Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fronhof II – 1. Teiländerung Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“ wird wie in der Anlage dargestellt geändert.

Die Stadt Bad Dürkheim beschließt über die während den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Sachdarstellung sowie den Beschlussvorschlägen in der Anlage.

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird zur Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt. Auf dieser Grundlage sind die Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Die Unterlagen werden nach der finalen Abstimmung mit dem Gutachter und der Unteren Naturschutzbehörde vor den Beteiligungsverfahren hinsichtlich der Lage und der Ausgestaltung der Fläche für die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Artenschutz (CEF-Maßnahmen) angepasst.

5. Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Bad Dürkheim

Der Vereinbarung über die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Bad Dürkheim wird zugestimmt.

6. Vorzeitige Ausschreibung von 1,5 zusätzlichen Stellen in der Entgeltgruppe 9a zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) vor Anpassung des Stellenplans 2027

Die vorzeitige Ausschreibung von 1,5 zusätzlichen Stellen in der Entgeltgruppe 9a zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wird beschlossen.

7. Zweckvereinbarungen Feuerwehr

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bad Dürkheim und der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn sowie der Verbandsgemeinde Freinsheim zur Unterstützung im Feuerwehrwesen zu.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen zu unterzeichnen.

8. Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Bad Dürkheim wird beschlossen.

9. Veranstaltungsdienstleistungen 2026: Vergabe

Die Stadt Bad Dürkheim vergibt folgende Dienstleistungen:

Sanitätswesen Dürkheimer Wurstmarkt (DRK Bad Dürkheim)

60.000€

Sauberkeit Dürkheimer Wurstmarkt: (AWB Bad Dürkheim)

64.289,00€ zzgl. 210 € je t zzgl. MwSt.

Absperrungen und verkehrsrechtliche Anordnung Dürkheimer Wurstmarkt (Heck Verkehrstechnik)

61.941,95 € zzgl. MwSt.

Veranstaltungstechnik und Durchführung Limburg Sommer (ProTech)

62.625,98€ zzgl. MwSt.

10. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung

Der Stadtrat stimmt der Annahme der Spende vom Förderverein Salierschule e.V. in Höhe von insgesamt 17.202,88 € für die Anschaffung von Schüler-IPADs für die Grundschule Salierschule zu.

11. "Breite Debatte für einen lebendigen Stadtplatz"; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2026

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2026 "Breite Debatte für einen lebendigen Stadtplatz" wird mehrheitlich abgelehnt.

12. Stadion Trift - Umbau und Modernisierung

hier: Vergabe der Bauleistungen (4 Lose)

1.

Der Auftrag für die Herstellung der Entwässerungsrinne, des Laufbahnbelags sowie der Renn-/Laufbahn (LOS1) wird an die Firma Ledig, Kaiserslautern, zu 411.414,65 € vergeben.

2.

Der Auftrag für den Kunstrasen mit Zaunanlage (LOS 2) wird an die Firma Polytan, Halle/Westfalen, zu 480.928,39 € vergeben.

3.

Der Auftrag für das Fitness Areal, inklusive Hochsprunganlage und den Geräten (LOS 3) wird an die Firma Ledig, Kaiserslautern, zu 144.169,10 vergeben.

4.

Der Auftrag für den Kunststoffbelag und den neuen Sektor (LOS 4) wird an die Firma Polytan, Halle/Westfalen, zu 461.430,10 € vergeben.

13. Personalangelegenheiten

Den vorgelegten Personalangelegenheiten wird zugestimmt.

Bad Dürkheim, den 07.07.2026
gez.: Natalie Bauernschmitt, Bürgermeisterin