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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Sportförderungsgesetzes

Sportförderung nach § 12 Sportförderungsgesetz
Antragstellung für den Kreisförderplan 2024

Um eine zeitgerechte Beratung und Erstellung des Kreisförderplanes 2024 durchführen zu können, bittet die Kreisverwaltung alle Sportvereine und sonstigen Träger von Turn-, Sport- und Freizeitanlagen um Antragstellung bis spätestens

1. Februar 2023

Bei der Projektanmeldung bitte das Antragsformular des Landes Rheinland-Pfalz verwenden, das als Download auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (siehe Hinweis) bereitsteht. Die Anträge sind dreifach unter Beifügung der in der Anlage aufgeführten Unterlagen über die Stadtverwaltung Bad Dürkheim bei der Kreisverwaltung vorzulegen.

Eingereichte Anträge ohne die geforderten Unterlagen können durch den Sportstättenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim nicht beraten werden.

Gleichzeitig weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach § 12 Sportförderungsgesetz („Goldener Plan“) nur bewilligt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel

  • bei gemeinnützigen Sportverbänden und Sportvereinen sowie gemeinnützigen Organisationen, die Sport- und Freizeitangebote durchführen, sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden einen Betrag von 75.000,00 €

übersteigen (Schwellenwert).

Für bereits vorliegende Anträge aus Vorjahren ist ein formloser Antrag des Antragsstellers für die Wiederaufnahme in den Kreisförderplan 2023 bis zum

1. Februar 2023

über die Stadtverwaltung Bad Dürkheim bei der Kreisverwaltung vorzulegen. Anträge, für die kein Wiederholungsantrag vorliegt, werden nicht in den Kreisförderplan aufgenommen.

Hinweis auf die Homepage der Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion Trier (www.add.rlp.de) mit Informationen und dem Antragsformular:

Suchbegriff: Sport-Sportanlagenförderung-Antrag