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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 3/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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​​​​​​​Merkblatt über das Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Straßen- bzw. Gehweg hineinragen, zurück zu schneiden. Der Rückschnitt darf grundsätzlich in der Zeit vom 1.März bis 30.September nicht erfolgen. Ausnahmen hiervon bilden schonende Form-und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte auf behördliche Anordnung.

Dabei sind folgende gesetzlichen Vorgaben zu beachten:
  • Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Über Straßen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
  • Über den Gehwegen muss der Freihalteraum die Höhe von mindestens 2,50 m betragen.
  • Straßenlampen, Verkehrszeichen, Spiegel, Straßennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.