Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt entsprechend den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung
vom 19.01. bis zur Beschlussfassung, mithin bis zum 06.02.2024
beim Gewässerzweckverband, Sitz: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen am Rhein, Europaplatz 5, Zimmer C 411, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus, bzw. kann über die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter Bekanntmachungen eingesehen werden.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind durch die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung -spätestens bis 02.02.2024- beim Gewässerzweckverband Rehbach- Speyerbach in 67063 Ludwigshafen, Europaplatz 5, schriftlich einzureichen oder können auch persönlich während der Öffnungszeiten abgegeben werden (§ 7Abs.1 Ziff. 8 i.V. m. § 97 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.