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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Abstimmungsleitersüber die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Stadt Bad Dürkheim

Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2023 gem. § 17 a Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung das Bürgerbegehren zur Straßenumbenennung der Karl-Räder-Allee, der Philipp-Fauth-Straße und der Maler-Ernst-Straße für zulässig erklärt und dem Begehren nicht stattgegeben.

Daher ist ein Bürgerentscheid mit folgender Abstimmungsfrage durchzuführen:

„Soll die Umbenennung der Karl-Räder-Allee, der Philipp-Fauth-Straße und der Maler-Ernst-Straße unterbleiben?“

Durchführung des Bürgerentscheids

Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2023 den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids auf den 24.September 2023 festgesetzt.

Bad Dürkheim, den 19.07.2023
Christoph Glogger
Bürgermeister und Abstimmungsleiter

Die Gemeindeorgane (Bürgermeister und Stadtrat) halten an ihrem Beschluss in der Sitzung des Stadtrates vom 28.03.2023 fest.

Der Beschluss lautete:

„Der Stadtrat beschließt, folgende Straßen umzubenennen:

  • Philipp-Fauth-Straße in Johannes-Fitz-Straße
  • Karl-Räder-Allee in Lindenallee
  • Maler-Ernst-Straße in Rudolph-Christmann-Straße

Dem Vorschlag des Ortsbeirates Seebach entsprechend sollen unter den neuen Straßenschildern Schilder angebracht werden, die auf den früheren Namen hinweisen (z.B.: „ehemals Karl-Räder-Allee“) und über einen QR-Code zu einer städtischen Webseite führen, auf der in knapper Form über die ehemaligen Namensgeber informiert wird. Rosa Maas und Anna Bergner sollen in Bälde eine Straße oder ein Platz gewidmet werden.

Bei der Benennung von Straßen und Plätzen in Neubaugebieten sollen zukünftig verstärkt Frauennamen berücksichtigt werden.

Die Umbenennung der Straßen soll zum 1. Januar 2024 erfolgen. Für eine Übergangszeit von einem Jahr sollen beide Straßenschilder gleichzeitig angebracht werden.

Die Kosten für die Umschreibung von Personalausweisen, Fahrzeugscheinen und Gewerbeummeldungen übernimmt die Stadt. Für den entstehenden Aufwand erhält jeder erwachsene Anwohner einen „Dürkheim-Gutschein“ in Höhe von 25 Euro.

Leitgedanken

Wir leben in einer lebendigen Demokratie, die aus den Trümmern von 1945 hervorgegangen ist.

Unsere Verfassung stellt die Würde des Menschen an die erste Stelle. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, die Meinungsfreiheit und der Rechtsstaat, unser gesamtes demokratisches Wertesystem ist ein bewusster und erfolgreicher Gegenentwurf zum totalitären System des Nationalsozialismus.

Bad Dürkheim ist eine weltoffene und vielfältig engagierte Stadt. Wir wenden uns entschlossen gegen demokratiefeindliches und menschenverachtendes Gedankengut. Auch deshalb schauen wir genau hin, wenn Straßen nach Menschen benannt sind, die in der Zeit des Nationalsozialismus das faschistische System aus eigener Entscheidung unterstützt haben.

Mit einem Straßennamen erinnern wir dauerhaft an eine Persönlichkeit. Wir verleihen ihr damit eine der denkbar höchsten Ehrungen einer Stadt. Wenn wir heute durch Forschungen und Dokumente wissen, dass sich eine Persönlichkeit diese menschenverachtende und rassistische Ideologie des Nationalsozialismus zu eigen gemacht und den „Führer“ persönlich verehrt hat, kann diese Ehrung keinen Bestand haben. Wir müssen danach streben, Freiheit, Demokratie und die Würde des Menschen unserem Tun und Lassen zugrunde zu legen. Das muss auch für die Ehrung von Personen, wie zum Beispiel durch Benennung von Straßen und Plätzen, gelten.“