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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

I.

Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 24. August 1981, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/140/GE wurde ein Gebiet in den Gemeinden Hardenburg und der Gemeinde Kallstadt, Landkreis Dürkheim, Bundesland Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Leistadt erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III.

Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken

22er Straße 25

66482 Zweibrücken

sowie der

Stadt Bad Dürkheim

Mannheimer Straße 24

67098 Bad Dürkheim

oder der

Verbandsgemeinde Freinsheim

Bahnhofstraße 12

67251 Freinsheim

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Wiesbaden den 9. Juli 2026
gez.: i. A., Priedigkeit