In der Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Bad Dürkheim-Abwasserbeseitigung |
|
| Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
|
| Der Jahresabschluss 2021, dessen |
|
| Bilanz zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 24.157.737,62 € |
|
| und dessen |
|
| Erfolgsrechnung mit einem Gewinn von 53.924,84 € |
|
| abschließt, wird festgestellt. |
|
| Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns |
|
| Der Gewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von 53.924,84 € wird auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen. |
|
| Bilanzielle Umbuchung des Gewinnvortrags auf Vorjahr in die allgemeine Rücklage |
|
| Der Gewinnvortrag zum 31.12.2021 in Höhe von 117.750,96 € wird in die allgemeine Rücklage umgebucht. |
| 2. | RuheForst Pfälzerwald |
|
| Der Stadtrat beschließt die Preisanpassung der Nutzungsentgelte für den RuheForst Pfälzerwald zum 01.10.2022. |
| 3. | Dürkheimer Wurstmarkt 2022: Ausschreibung Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen |
|
| Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, die Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für den Dürkheimer Wurstmarkt 2022 an den wirtschaftlichsten Bieter bis zu einer Summe von 65.000,- Euro (netto) zu vergeben. |
| 4. | Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch |
|
| hier: Zustimmung zur Einleitung von Enteignungsverfahren durch den Maßnahmenträger |
|
| Der Durchführung von Enteignungsverfahren durch den Maßnahmenträger Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach wird zugestimmt |
| 5. | Erweiterung Gewerbeflächen |
|
| hier: Grundsatzbeschluss weitere Vorgehensweise |
|
| Die Pläne zur Erweiterung des Gewerbegebietes werden unter den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht weiterverfolgt. |
| 6. | Flächennutzungsplan |
|
| hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Entwurfs zur Einholung der landesplanerischen Stellungnahme |
|
| 1. | Für den Bereich des Stadtgebietes (östlicher Teil der Gemeindefläche) sowie einen Teilbereich des Jägertales (Abgrenzungen siehe Anhang) wird eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Die Darstellungen für die sonstigen Teile des Gemeindegebietes werden nachrichtlich übernommen. |
|
| 2. | Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Einholung der landesplanerischen Stellungnahme mit folgenden Änderungen im Plan gebilligt: |
|
| 1) Die nördliche Fläche der Erweiterung des Gewerbegebietes wird herausgenommen. |
|
| 2) Die südliche Fläche der Erweiterung des Gewerbegebietes wird auf den Vorschlag der Regionalplanung reduziert. |
| 7. | Dorfmoderation/Dorferneuerung Leistadt |
|
| hier: Sachstand und Beschluss über die weitere Vorgehensweise |
|
| Der Sachstand des Dorfmoderationsprozesses im Stadtteil Leistadt wird zur Kenntnis genommen. |
|
| Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes für den Stadtteil Leistadt sowie einen Antrag zur Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) gestellt. |
| 8. | Ortsdurchfahrt Leistadt |
|
| hier: Weiteres Vorgehen |
|
| Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung den Ausbau der Hauptstraße in Leistadt voranzutreiben. |
| 9. | Teilnahme am Projekt der BürgerSolarBeratung des Vereins MetropolSolar |
|
| Der Stadtrat beschließt |
|
| 1. | der Einrichtung einer ehrenamtlichen BürgerSolarBerater-Gruppe zuzustimmen, |
|
| 2. | die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Schulungsreihe mit MetropolSolar auf den Weg zu bringen. |
| 10. | Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage nach § 47 Abs. 4 LBauO Rheinland-Pfalz |
|
| Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Höhe des Geldbetrages je Stellplatz oder Garage nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz |
| 11. | Vorschlag Termin für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin |
|
| Der Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird als zuständiger Aufsichtsbehörde als Termin für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der 25.06.2023 und für eine eventuell notwendige Stichwahl der 09.07.2023 vorgeschlagen. |
| 12. | Investitionsmaßnahmne 2022 - 2026 der Rhein-Haardtbahn GmbH - Grundsatzbeschluss zur Übernahme der Investitionskosten |
|
| Die Stadt Bad Dürkheim übernimmt die in der Rhein-Haardtbahn GmbH anfallenden Investitionskosten im Wege von Kapitaleinlagen in die Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH. |
| 13. | Baukostensteigerung Therme - Übernahme der Mehrkosten durch die Stadt |
|
| Die über das Budget der Therme hinausgehenden Kosten werden im Wege von Zuschüssen in den Jahren 2023/2024 gewährt. Der Aufsichtsrat empfiehlt im Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss i.H. v. 1,3 Mio. EUR einzuplanen. |