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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinpfalz

Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung

Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt a.d.W.

Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250

E-Mail: landentwicklung-rheinpfalz@dlr.rlp.de, www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Erpolzheim (Lpf)

Az.: 41086-HA10.2.

Ladung

zur Bekanntgabe des Abwicklungsplanes und

Anhörungstermin über den Inhalt des Abwicklungsplanes

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Erpolzheim (Lpf)

Hinweis: Eine Pflicht zur Teilnahme an u.a. Terminen besteht nicht.
I. Bekanntgabetermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Erpolzheim (Lpf) Landkreis Bad Dürkheim wird den Beteiligten nach Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses der Abwicklungsplan gemäß § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)

am Donnerstag, dem 07.09.2023
vormittags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Bürgerhaus, Mühlgasse 7, 67167 Erpolzheim

bekannt gegeben.

Der Abwicklungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern und Auskünfte erteilen.. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Abwicklungsplan (Nachweis des Alten Bestandes und Nachweis des Neuen Bestandes), der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Abwicklungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 07.09.2023, um 11.30 Uhr
im Bürgerhaus, Mühlgasse 7, 67167 Erpolzheim.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1)

Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

3)

Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.

Widersprüche gegen den Inhalt des Abwicklungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 08.09.2023 beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz,
Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung
Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadt

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben.

Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der o.g. Behörde eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41086 zum Download zur Verfügung.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Abwicklungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.

Im Auftrag
gez. Claudia Merkel