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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 32/2022
Die Stadtverwaltung informiert
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Steuerzahler

Sehr geehrte Steuerzahler,

wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehenden Steuertermin

15.08.2022

aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:

Grundsteuer / Grundbesitzabgaben

Hundesteuer

Gewerbesteuer

Vergnügungssteuer

Tourismusbeitrag

Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.

Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.

Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträge maßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestellten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

Steueramt der Stadt Bad Dürkheim