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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 32/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Steuerzahler

Sehr geehrte Steuerzahler,

wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehenden Steuertermin

15.08.2025

aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:

Grundsteuer / Grundbesitzabgaben

Hundesteuer

Gewerbesteuer

Vergnügungssteuer

Tourismusbeitrag

Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.

Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.

Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträge maßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestellten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

Auf Grund der Änderung der Hebesatzsatzung vom 17.06.2025 haben sich die Steuerbeträge der

Gewerbesteuervorauszahlungen

ab dem 15.08.2025

geändert.

Bitte beachten Sie die im Gewerbesteuerbescheid vom 02.07.2025 ausgewiesenen Forderungsbeträge bei Ihren Überweisungen bzw. ändern Sie evtl. eingerichtete Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut.

Steueramt der Stadt Bad Dürkheim