Sehr geehrte Steuerzahler,
wir möchten Sie hiermit auf den in Kürze anstehenden Steuertermin
15.08.2025
aufmerksam machen. Zur Zahlung werden fällig:
Grundsteuer / Grundbesitzabgaben
Hundesteuer
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Tourismusbeitrag
Sofern Sie uns kein(e) SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, beachten Sie bitte die termingerechte Einhaltung dieses Zahlungstermins.
Wir erinnern daran, dass seitens der Stadtverwaltung keine Zahlungsaufforderungen zu den Fälligkeitsterminen verschickt werden.
Für das aktuelle Steuerjahr sind die Fälligkeitsbeträge maßgeblich, die in Ihrem zuletzt zugestellten Steuerbescheid festgesetzt wurden.
Auf Grund der Änderung der Hebesatzsatzung vom 17.06.2025 haben sich die Steuerbeträge der
Gewerbesteuervorauszahlungen
ab dem 15.08.2025
geändert.
Bitte beachten Sie die im Gewerbesteuerbescheid vom 02.07.2025 ausgewiesenen Forderungsbeträge bei Ihren Überweisungen bzw. ändern Sie evtl. eingerichtete Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut.