Aufgrund der §§ 1, 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), sowie § 14 des Landesimmissionsschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LImSchG) i.V.m. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 61 ff. des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) sowie § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Stadtverwaltung Bad Dürkheim folgende
Allgemeinverfügung:
| 1. | Anlässlich der Großveranstaltung Dürkheimer Wurstmarkt wird für die Einzelveranstaltung „Literarischer Frühschoppen“ am 15.09.2025 in der Zeit von 02:00 bis 13:30 Uhr im Wurstmarktbereich (Wurstmarktplatz, Große Allee, Sankt-Michaels-Allee und Kurbrunnenstraße ab Hausnummer 28) |
| 1.1 | das Mitführen nachfolgender Sachen und Gegenstände untersagt: |
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| a. Sperrige Gegenstände, hierunter fallen insbesondere Bollerwägen, (Fahrrad-) Anhänger, Sackkarren, Weinsteigen, Bierkisten, Sitzmöbel und sonstige Gegenstände, die als Sitzgelegenheiten genutzt werden können, |
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| b. mittlere und größere Taschen sowie Rucksäcke, welche das Maß von 21 cm x 13 cm x 34 cm (in etwa DIN A 4 Format) überschreiten. |
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| Von Buchstabe 1.1 a dieser Verfügung sind die Beschicker zum Zwecke des Betriebs der zugelassenen Verkaufsstellen ausgenommen. |
| 1.2 | der Betrieb elektrischer und elektronischer Tongeräte, hierzu zählen insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte, untersagt. |
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| Von diesem Verbot sind die durch den Veranstalter beauftragten Personen zur Durchführung des genehmigten Veranstaltungsprogramms ausgenommen. |
| 2. | Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet, mit der Folge, dass eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben. |
| 3. | Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1.1 und 1.2 dieser Verfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang angedroht. Gleichzeitig behält sich die Stadtverwaltung Bad Dürkheim die Einziehung der in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Sachen und Gegenstände im Wege der gebührenpflichtigen Sicherstellung vor. |
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung liegt zur vollständigen Einsicht bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Str. 24, vor.