Der Stadtrat der Stadt Bad Dürkheim hat den Wahltag für die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bad Dürkheim auf Sonntag, den 10. November 2024 festgelegt.
Zur Vorbereitung der vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bad Dürkheim lade ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein.
Gewählt werden 6 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration ist jede vorgeschlagene Bewerberin und jeder vorgeschlagene Bewerber.
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; sie oder er kann sich auch selbst vorschlagen.
In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind die oder der Vorschlagende und die Bewerberin oder der Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Die oder der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zimmer 1.07, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18.00 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Zimmer 1.07, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt.
Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird bis spätestens zum 29. Oktober 2024 bekannt gegeben.