In der Sitzung des Stadtrates am 02.09.2025 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan umfasst den Bereich des Weingutes in den Kornwiesen. Nordwestlich grenzt das Gewerbegebiet Bruch an, südwestlich befindet sich die B 37. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Zeichnung zu entnehmen. Er erhält die Bezeichnung „In den Kornwiesen“.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die weitere Entwicklung des Betriebes im Bereich der Kornwiesen zeitnah zu ermöglichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren soll u. a. eine Sondergebietsfläche „Weingut“, die überbaubare Grundstücksfläche sowie die Nutzungsmöglichkeiten festgelegt werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob u.a. eine Vollgastronomie, eine Nutzung der Halle als Veranstaltungsfläche sowie Stellplätze für Wohnmobile, neben der landwirtschaftlichen Nutzung, zugelassen werden können.