Titel Logo
Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 38/2022
Die Stadtverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aktuelle Corona-Regelungen

Am Samstag, dem 17. September 2022, tritt die Sechste Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Die konsolidierte Fassung der seit dem 3. April in Rheinland-Pfalz geltenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis einschließlich 23. September 2022.

Weiterhin gilt:

Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Appell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.

In folgenden Einrichtungen gilt dagegen weiterhin die Maskenpflicht:

  • Arztpraxen: In Wartesituationen gemeinsam mit anderen Personen.

  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

  • In Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen. Zusätzlich müssen Beschäftigte und Besucher:innen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.
  • Einrichtungen, die von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske als obligatorisch ansehen.

Weitere Infos hierzu sowie zu den Regelungen im Einzelnen finden Sie auf der Seite corona.rlp.de