Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,
in Kürze werden Grundlagenbescheide zur Feststellung der Bemessungsgrundlagen von wiederkehrenden Beiträgen durch das Steueramt versendet. Diese dienen als Grundlage für künftige Erhebungen von Ausbaubeiträgen.
Für folgende Abrechnungseinheit werden Bescheide versendet:
- Abrechnungseinheit 2: Grethen-Hausen/Hardenburg
Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen vom 23.09.2020 und weitere Informationen finden Sie unter www.bad-duerkheim.de/wkb.
Die Grundlagenbescheide dienen ausschließlich dazu, vor Erhebung eines Ausbaubeitrages die notwendigen Grundstücksmaßstäbe festzustellen. Mit den Grundlagenbescheiden sind keine Zahlungen zu leisten.