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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 38/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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​​​​​​​Straßenausbaubeiträge – Grundlagenbescheide

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,

in Kürze werden Grundlagenbescheide zur Feststellung der Bemessungsgrundlagen von wiederkehrenden Beiträgen durch das Steueramt versendet. Diese dienen als Grundlage für künftige Erhebungen von Ausbaubeiträgen.

Für folgende Abrechnungseinheit werden Bescheide versendet:

- Abrechnungseinheit 2: Grethen-Hausen/Hardenburg

Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen vom 23.09.2020 und weitere Informationen finden Sie unter www.bad-duerkheim.de/wkb.

Hinweis:

Die Grundlagenbescheide dienen ausschließlich dazu, vor Erhebung eines Ausbaubeitrages die notwendigen Grundstücksmaßstäbe festzustellen. Mit den Grundlagenbescheiden sind keine Zahlungen zu leisten.