Am Freitag, dem 23. September 2022, ist die Siebte Landesverordnung zur Änderung der Dreiunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die konsolidierte Fassung der seit dem 3. April in Rheinland-Pfalz geltenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis einschließlich 30. September 2022. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe waren noch keine weiteren Regelungen bekannt. Tagesaktuelle Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona.
Weiterhin gilt:
Sich selbst und andere zu schützen bleibt nach wie vor sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - daher gilt weiterhin der Appell auf eine Maske zurückzugreifen, wenn die Situation es nach eigenem Ermessen erfordert.
In folgenden Einrichtungen gilt dagegen weiterhin die Maskenpflicht:
Weitere Informationen finden sich unter www.bad-duerkheim.de/corona