Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 39 durch Bau eines Geh- und Radweges zwischen Weidenthal und Neidenfels, 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+129,098 bis Bau-km 3+176,576 in den Gemarkungen Bad Dürkheim, Weidenthal, Neidenfels, Elmstein, Esthal und Albersweiler
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 17.08.2023, Az.: 02.2-1908-PF/34, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 09. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023 (einschließlich)
| • | bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, während den Dienststunden | |
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| Montag bis Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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| Montag: | 13:30 - 18:00 Uhr |
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| Donnerstag: | 13:30 - 16:00 Uhr |
| • | bei der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, 67098 Bad Dürkheim, Zimmer 204, während der Dienststunden | |
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| Montag bis Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| Donnerstag: | 14:00 - 18:00 Uhr |
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| Außerhalb der Dienststunden nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 06322 935-2401 | |
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 09. Oktober 2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).