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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes i.V.m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung gegenüber dem Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt an sieben folgenden Werktagen nach der öffentlichen Bekanntmachung in den Geschäftsräumen des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach, Am Holzacker 1, 67245 Lambsheim, während der üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Hinweis zur Veröffentlichung auf der Homepage:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach in Kraft treten die Haushaltssatzung 2025/2026 samt Anlagen auf der Homepage des Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach (gzv-isenach-eckbach) einsehbar ist.