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Bad Dürkheimer Woche
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Weinbergschutz in der Stadt Bad Dürkheim vom 30.8.2001:

Ende des Weinbergschutzes 2022 in der Stadt Bad Dürkheim

Das Ende des diesjährigen Weinbergschutzes wird im Hoheitsgebiet der Stadt Bad Dürkheim auf den 14. Oktober 2022 festgesetzt.

Nach dem Ende des Weinbergschutzes haben die Eigentümer bzw. Pächter der betroffenen Weinberge selbst für ausreichenden Schutz zu sorgen.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim, den 30. September 2022
In Vertretung
gez.: Kurt Lang, Beigeordneter